Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Slimlife GmbH (B2B)

Offenlegung gem. § 5 ECG:
Slimlife GmbH
10.-Oktober-Straße 28
9800 Spittal an der Drau

Tel.Nr.: +43 (0) 47 62 / 36 6 49
E-Mail: office@slimlines.at
Website: www.bellyformer-konzept.de

FN: 544341 b
Gewerbebehörde: BH Spittal an der Drau,
UID: ATU76274407

I. Vertragsabschluss

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil eines jeden Vertrages (sohin auch hinsichtlich der Testkampagne / dem Testzeitraum) zwischen der Slimlife GmbH und dem Lizenzpartner.

2. Der Lizenzpartner kann für einen Zeitraum von 6 Wochen an einer Testkampagne teilnehmen. Hierfür werden dem Lizenzpartner 4 Stück Belly-Former zur Verfügung gestellt. Der Lizenzpartner verpflichtet sich, sämtliches zur Verfügung gestelltes Material nach Ablauf der Testkampagne an die Slimlife GmbH rückzusenden. Der Eingang des gesamten Materials hat spätestens am 7 Tag nach Ablauf der Testkampagne zu erfolgen. Wird das an den Lizenzpartner zur Verfügung gestellte Material nicht, bzw. nicht vollständig retourniert, erfolgt automatisch ein Übergang von der Testkampagne in eine Lizenz mit der vom Lizenzpartner bei Inanspruchnahme der Testkampagne angeführten Laufzeit und Konditionen.

3. Der Lizenzvertrag kann frühestens mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Laufzeitende schriftlich gekündigt werden. Erfolgt vom Lizenzpartner keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Lizenzvertrag automatisch immer wieder um die ursprüngliche Laufzeit.

4. Bei Beendigung des Lizenzvertrages sind die nicht verwerteten Belly-Former sowie sämtliches dem Lizenzpartner zur Verfügung gestelltes Material an die Slimlife GmbH rückzustellen/rückzusenden. Nicht bzw. nicht vollständig rückgesendetes Material wird dem Lizenzpartner zu den dann geltenden Kosten in Rechnung gestellt.

II. Lizenzvertrag

1. Sämtliche Beiträge der Verträge sind im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs per Einzugsermächtigung zu entrichten, und verpflichtet sich der Lizenzpartner bereits jetzt eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen und dieses nicht vor Vertragsende zu widerrufen. Rücklastgebühren der Bank gehen zu Lasten des Kunden. Der Einzug für die monatliche Lizenz erfolgt jeweils am 10. eines jeden Monats im Vorhinein. Für Rücklastgebühren werden dem Lizenzpartner neben den Rücklastschriften der Bank zusätzlich € 50,00 an Mahnspesen und Aufwandsersatz verrechnet. Darüber hinaus können dem Lizenzpartner die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angefallenen Rechtsverfolgungskosten in Rechnung gestellt werden.

2. Ist der Lizenzpartner mit einer Zahlung in Verzug tritt Terminsverlust ein und werden dann sämtliche bis zum Ende der Laufzeit ausstehenden Lizenzgebühren sofort zur Zahlung fällig. Die Slimlife GmbH ist in diesem Fall zudem berechtigt den Lizenzvertrag aufzulösen, wobei selbst eine vorzeitige Auflösung des Vertrages den Lizenzpartner nicht von seiner Pflicht zur Zahlung der Lizenzgebühren für die gesamte Laufzeit entbindet. Dieser Betrag gebührt der Slimlife-GmbH u.a. auch als Schadenersatz für die vorzeitige Vertragsbeendigung.

3. Der Lizenzpartner kann bei der Slimlife GmbH Material bzw. Belly-Former zum Weiterverkauf an Endkunden erwerben. Es gilt eine Mindestabnahmemenge von 6 Stück pro Bestellung zum jeweils gültigen Einkaufspreis. Allfällige Rückversandkosten trägt der Lizenzpartner. Die Lieferung durch die Slimlife GmbH erfolgt nach Eingang der Bestellungen sowie Bezahlung und je nach Verfügbarkeit der Produkte. Aus diesem Grund kann es unter Umständen zu längeren Lieferzeiten kommen. Dies wird vom Lizenzpartner akzeptiert. Die Rechnungslegung (auch der Dauerrechnung) durch die Slimlife GmbH erfolgt nach Lastschrifteinzug per Mail an den Lizenzpartner.

4. Bei Zahlungsverzug werden 12 % Verzugszinsen berechnet.

5. Im Falle von mehreren Filialen und Nutzung des Belly-Formers in mehreren Filialen hat der Lizenznehmer für jede Filiale, in welcher der Belly-Former genutzt wird, einen separaten Lizenzvertrag abzuschließen.

6. Der Lizenzpartner verpflichtet sich den Belly-Former ohne aufrechte Lizenz nicht für gewerbliche Zwecke zu verwenden. Dies gilt auch für die Verwendung in Filialen, sofern nur für eine Filiale eine Lizenz abgeschlossen wurde. Weiters verpflichtet sich der Lizenzpartner weder während einer Aufrechten Testkampagne oder Lizenz noch nach Ende der Testkampagne oder nach Lizenzende Produkt- oder Konzeptnachahmungen durchzuführen. Ebenso verpflichtet sich der Lizenzpartner sich an keinen Unternehmen zu beteiligen (weder direkt noch indirekt) die Produkt- oder Konzeptnachahmungen durchführen/betreiben und somit in Konkurrenz zur Slimlife GmbH stehen. Der Lizenzpartner verpflichtet sich für den Fall eines Verstoßes pro Verstoß zur Leistung einer nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Konventionalstraße in Höhe einer Jahreslizenz. Für den Fall, das der Lizenzpartner auch Belly Former verkauft, ist ihm der Verkauf nur an Endkunden gestattet. Ein Verkauf an Unternehmen ist untersagt. Bei einem zu wiederhandeln, wird eine Konventionalstrafe von € 5.000.- pro Verkauf vereinbart.

III. Belly-Former

1. Die Gewährleistung für verkaufte Belly-Former an Endkunden beträgt 24 Monate. Sollten bei einem verkauften Belly-Former Gewährleistungsansprüche vom Endkunden gegenüber dem Lizenznehmer geltend gemacht werden, so übernimmt die Slimlife GmbH die entsprechende Abwicklung der Gewährleistungsansprüche, sofern der Lizenzpartner den Kaufvertrag des Endkunden an Slimlife GmbH unmittelbar nach Kauf übermittelt. Der Lizenzpartner verpflichtet sich diesbezüglich die Slimlife GmbH unverzüglich von allfälligen erhobenen Gewährleistungsansprüchen der Endkunden zu informieren. Folgende Gewährleistungsfristen gelten für Verkäufe an Endkunden: Auf den Akku und den Neopren Außengurt = 6 Monate ab Kauf und für den LED-Innenteil = 24 Monate ab Kauf. Weiters verpflichtet sich der Lizenzpartner den von der Slimlife GmbH namhaft gemachten Rechtsvertreter für die Abwehr von unberechtigt erhobenen Gewährleistungsansprüchen zu beauftragen.

3. Die Slimlife GmbH übernimmt, für eventuelle körperliche Schäden am Kunden, durch die unsachgemäße Handhabung des Belly Former Gurtes keinerlei Haftung. Schadensansprüche, sind sowohl vom Lizenznehmer, als auch von Belly Former Kunden des Lizenznehmers, gegenüber der Slimlife GmbH ausgeschlossen.

IV. Sonstiges

1. Nebenabreden bedürfen für ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des jeweiligen Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

3. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Als Gerichtsstand für sämtliche aus dieser Vereinbarung/ diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten gilt das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Spittal/Drau als vereinbart.

Stand 03/2022